Ist Ihre Website bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Ab dem 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören insbesondere Websites, Online-Shops und digitale Dienstleistungen.

Dadurch sollen Alle Menschen unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen gleichberechtigt auf digitale Inhalte zugreifen können.

Wichtig zu wissen, Verstöße können ab 2025 abgemahnt oder mit Bußgeldern geahndet werden.

Unsere Empfehlung ist, Ihre Website rechtzeitig einem Audit zu unterziehen, um zu erfahren, wo Sie in technischer, struktureller und inhaltlicher Hinsicht stehen.

Und danach, möchten wir von IT-Baumbach Sie bei der barrierefreien Überarbeitung Ihrer Website unterstützen.

Sprechen Sie uns an. Gemeinsam machen wir Ihre Website fit für alle Nutzer*innen und für die Zukunft.

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